Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen nach ASchG
Seit 01.01.2013 sind alle ArbeitgeberInnen laut ASchG (ArbeitnehmerInnen-Schutzgesetz) verpflichtet, die Arbeitsplatzevaluation psychischer Belastungen, also die Ermittlung und Beurteilung von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz inklusiver Maßnahmenableitung durchzuführen. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass psychische Belastungen mit geeigneten Verfahren (nach ÖNORMEN ISO 10075-3) erhoben werden.
Leistungen, Beratung und Unterstützung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen und den betrieblichen Ausgangsbedingungen in der Planung und Durchführung:
- Beratung zur Vorgehensweise und zur Auswahl der geeigneten Methode, Erstellung Konzept für die Evaluierung (§ 4 ASchG)
- Erhebungsdurchführung (Ermittlung nach § 4 ASchG) mit den festgelegten Methoden, Ergebnisauswertung und Interpretation (Beurteilung nach § 4 ASchG)
- Maßnahmenentwicklung und Festlegung (§§ 3,4, 5, 7 SchG)
- Dokumentation im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument (§ 5 ASchG)
- Begleitung bei der Umsetzung
- Prüfung der Wirksamkeit (§ 4 ASchG)
- Beratung und Schulung zur Arbeitsplatzevaluation: Innerbetriebliche Vortrags- und Schulungsmaßnahmen rund um das Thema der Evaluierung können maßgeschneidert an Ihren Bedarf von Unternehmen angepasst werden