Seit Inkrafttreten der verbindlichen EU-Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 kommen auf alle Unternehmen erhebliche Neuerungen im Bereich des Datenschutzes zu. Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten wird immer wichtiger. Unternehmen sind verpflichtet, die von der Europäischen Union geforderten Standards und Richtlinien bezüglich des Datenschutzes einzuführen und einzuhalten.
Die DSGVO ist von Unternehmen einzuhalten, die personenbezogene Daten erfassen. Um in den Bereichen IT, Organisation, Qualitätsmanagement, Prozessabbildung und Recht datenschutzkonform zu agieren, berät Sie EQT als kompetenter Datenschutz-Experte gerne und unterstützt Sie bei der vollständigen Integration der EU-DSGVO.
Externe Datenschutzbeauftragte:
Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) wirkt in einer Organisation auf die Einhaltung des Datenschutzes hin. Die Person kann Mitarbeiter dieser Organisation sein oder als externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Der Datenschutzbeauftragte muss die notwendige Fachkunde für die Ausübung besitzen und darf nicht in einen Konflikt oder in die Gefahr der Selbstkontrolle geraten. EQT unterstützt Sie als externer Datenschutzbeauftragter bei der gesetzeskonformen Umsetzung im Bereich Datenschutz, Datensicherheit und der DSGVO in Ihrem Unternehmen.
Wir bieten:
Für weiterführende Informationen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung bzw. unterstützen Sie bei der Umsetzung der neuen Anforderungen.